Die Eröffnung eines Girokontos in der Schweiz und die Überweisung von Geldmitteln aus dem Ausland sind rechtlich einwandfreie Vorgänge. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Instabilität in verschiedenen Ländern stellt die Schweiz einen sicheren Ort dar, um heute sein Vermögen anzulegen.
Nein, im Gegenteil. Mit den langfristigen Beziehungen von Custodia Wealth Management zu mehreren Schweizer Banken können wir für unsere Kunden wettbewerbsfähigere Gebühren aushandeln als die Standardpreise auf dem Markt.
Gemäß den Bestimmungen der Schweizer Gesetzgebung darf Custodia Wealth Management unter keinen Umständen Auszahlungen vornehmen, Überweisungen anweisen oder Gelder in irgendeiner Form auf den Konten seiner Kunden transferieren.
Nach den Bestimmungen des schweizerischen Rechts verfügt jeder unabhängige Vermögensverwalter, also auch Custodia Wealth Management, über eine nur LIMITIERTE Vollmacht, technisch als „verwalterische Vollmacht“ bezeichnet, die ihm AUSSCHLIESSLICH erlaubt, der Depotbank die Kauf- und Verkaufsorders der Finanzinstrumente des Kundenportfolios im Einklang mit den Anlagezielen, dem zeitlichen Horizont und dem Risikoprofil, die dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Custodia Wealth Management gewählt und vereinbart hat, zu übermitteln.
Dieser FAQ-Bereich dient lediglich Informationszwecken. Es handelt sich nicht um Anlageberatung oder individuelle Empfehlungen und sollte nicht als Aufforderung zur Durchführung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten angesehen werden.