REGLEMENTIERUNG UND KONTROLLE

Custodia Wealth Management SA ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als Vermögensverwalterin im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) zugelassen.

Die Gesellschaft ist ein Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG) und wird im Sinne des Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsgesetzes beaufsichtigt.

Custodia Wealth Management SA untersteht der Aufsichtsorganisation („AO“) AOOS SA, ist angeschlossen an die Ombudsstelle: FINOS (Finanzombudsstelle Schweiz – Zürich) und ist Mitglied des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter – VSV.