Die erste Episode dieser Saga geht auf unseren Artikel vom 3. April zurück, in dem wir uns auf die Integrationsschritte zwischen der Credit Suisse (CS) und der UBS vor dem Hintergrund der von der Schweizer Regierung geforderten Rekapitalisierung in Höhe von rund 25 Milliarden Dollar für die aus der Fusion der beiden Schweizer Giganten entstandene neue Bank konzentriert haben. Tatsächlich ist diese Maßnahme Teil eines umfassenderen Reformpakets – bereits umbenannt in „too big to fail”, wobei der Ausdruck aus dem bekannten Satz entlehnt wurde, dessen Urheberschaft uns unbekannt ist und der während der Krise von 2008 wieder in den Vordergrund gerückt ist –, das von der Schweizer Regierung am 6. Juni vorgestellt wurde und darauf abzielt, das Schweizer Finanzsystem zu stärken, indem verhindert wird, dass eine Bank mit Einlagen, die das Schweizer BIP übersteigen, das Land im Falle einer Krise des Instituts selbst in ernsthafte Schwierigkeiten bringt. Dieses Paket sieht insbesondere Folgendes vor:
● Strengere Massnahmen hinsichtlich der Liquidität von Bankinstituten
● Erweiterte Befugnisse für die FINMA
● Richtlinien zur Kapitalqualität
Diese Massnahmen sind auf der Website des Bundes zur Too-Big-to-Fail-Reform näher erläutert, zielen aber im Wesentlichen auf eine genauere Überwachung der von den Banken erhaltenen Liquidität ab, insbesondere wenn diese von den Zentralbanken stammt, sowie auf die Ausstattung der FINMA mit mehr Instrumenten, der vorgeworfen wird, im Fall der CS völlig versagt zu haben, was zu Kontroversen darüber geführt hat, ob sie über die notwendigen Befugnisse verfügt, um wirksam zu handeln. Und schließlich die Maßnahmen zur Kapitalqualität, die sich darauf beziehen, wie Banken Posten wie latente Steueransprüche, interne Software und andere Posten in ihren Bilanzen quantifizieren. Insbesondere die letztgenannte Maßnahme würde die Kapitalanforderungen der UBS um nur 3 Milliarden Dollar erhöhen, käme aber zu den von der Schweizer Regierung geschätzten 26 Milliarden hinzu (gegenüber den von der UBS geschätzten 24 Milliarden).
Dieses Paket ist in seiner jetzigen Form kein Ad-personam-Gesetz, auch wenn es unbestreitbar auf die UBS zugeschnitten ist, die aufgrund ihrer Größe eine Ausnahmeerscheinung in der Schweizer Finanzlandschaft darstellt. Es überrascht daher nicht, dass sich die Auseinandersetzung zwischen der Führungsspitze der Bank und den politischen Behörden des Bundes abspielt. Neben den Zahlen wird auch um den Zeitplan gestritten. Am Montag, dem 15. September, wird der Ständerat über die Zusammenführung (oder Nicht-Zusammenführung) der Massnahmen zur Kapitalqualität mit dem Too-Big-to-Fail-Paket abstimmen, wobei starker Druck ausgeübt wird, dies als Gegenstand einer Ad-hoc-Genehmigung zu verschieben.
Das Finanzdepartement erklärte im Juni, dass die Gesamtreformen «frühestens» Anfang 2028 in Kraft treten würden, während die UBS nach Inkrafttreten der Gesetzgebung eine Übergangsfrist von «mindestens sechs bis acht Jahren» zur Umsetzung der Änderungen hätte.
Der Ständerat hat letzte Woche knapp gegen die Zusammenlegung gestimmt. Das bedeutet, dass der Zeitplan der Regierung unverändert bleibt, wenn der Nationalrat ebenfalls dagegen stimmt. Stimmt er jedoch für die Zusammenlegung der Reformen im Parlament, werden diese zur erneuten Beratung an den Ständerat zurückverwiesen.
Eine Verlängerung der Fristen würde bedeuten, dass die UBS gegenüber dem übrigen Finanzsystem bevorzugt behandelt würde, für das das Too-Big-to-Fail-Gesetz hingegen gemäß dem von der Regierung festgelegten Zeitplan in Kraft treten würde. Auf dem Spiel steht jedoch die Verlegung des Sitzes der UBS ins Ausland in einer Zeit, in der der Finanzplatz Schweiz nach fast zwanzig Jahren der Schwierigkeiten ein verwaltetes Vermögen von über 9 Milliarden Franken erreicht hat, das fast den historischen Höchststand erreicht hat. Es muss nicht extra erwähnt werden, dass ein Großteil dieser Masse von der UBS verwaltet wird, deren Aktienkurs seit den Tiefstständen im April einen beachtlichen Anstieg von 50 % verzeichnet hat.
Fortsetzung folgt…
Haftungsausschluss
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